Berechtigte (!) Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht des Mieters – Erfolgreiche (!) Zahlungsklage des Vermieters
Wenn während der Mietzeit Mängel an der gemieteten Wohnung auftreten, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung für die Zeit des Mangels und einen Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Vermieter. Kommt der Vermieter seiner Instandsetzungspflicht (Beseitigung des Mangels) nicht nach, kann der Mieter als „Druckmittel“ zusätzlich zur Mietminderung noch ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete ausüben.
