Mietpreisbremse gilt auch bei Untermiete [Recht aktuell]
Bei Geltung der Mietpreisbremse zahlte ein Mieter in Berlin für seine 3-Zimmer-Wohnung (ca. 78m²) eine Nettokaltmiete in Höhe von 560 €. Er wollte eins der drei Zimmer untervermieten und begehrte vom Vermieter die notwendige Zustimmung. Der Untermieter sollte für ein Zimmer eine Miete in Höhe von 477 € zuzüglich einer Nebenkostenpauschale in Höhe von 103