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23. Mai 2007

Mieterhöhung wegen größerer Wohnfläche

Bereits 2004 wurde durch den BGH entschieden, dass ein Mangel der Mietwohnung vorliegt, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % geringer ist, als die im Mietvertrag angegebene. Damit hat der Mieter ein Mietminderungsrecht. (BGH, Urteil vom 7. Juli 2004, VIII ZR 192/03) Analog dazu gibt es ein Urteil, nach dem der Vermieter berechtigt sein