Mietzuschlag bei ungültiger Schönheitsreparatur-Klausel ist unzulässig
Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält. Nach § 558 BGB kann der Vermieter lediglich die Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen; einen darüber hinausgehenden Zuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Auch
