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19. Februar 2011

Fällen eines Baumes ist keine Gartenpflege

… auch wenn der Baum auf dem Grundstück des vermieteten Wohnhauses steht. Und somit handelt es sich auch nicht um umlegbare Betriebskosten. Solange es nur um das Beschneiden oder Ausästen geht, ist dies anders – solche Arbeiten fallen regelmäßig als Gartenpflege an und sind deshalb umlegbar. AG Berlin Schöneberg, AZ: 106 C 110/09; s. Berliner

Eigenbedarfskündigung bei mehreren Eigentümern [Recht aktuell]

Wenn mehrere Eigentümer einer Wohnung eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG)- oder Kapitalgesellschaft (z. B. UG, GmbH) bilden und will einer der Gesellschafter in die Wohnung einziehen, rechtfertigt dies keine Eigenbedarfskündigung. Eine Gesellschaft kann keinen Eigenbedarf haben, entschied der BGH. Sollte es sich aber um eine GbR handeln, wäre eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines der