Sozialwohnungen – Verrechnung offener Mietforderungen mit Kaution [Recht aktuell]
Fast immer wird gelernt und gelehrt und in IHK-Prüfungen als einzig richtig bewertet, dass bei öffentlich geförderten Wohnungen die Kaution NICHT für Mietrückstände verwendet werden darf. Das AG Spandau hat jetzt anders entschieden mit folgender Begründung: Es ist schon richtig, dass nach § 9 (5) WoBindG die Kaution bei Sozialwohnungen nur als Sicherheit für unterlassene
