Übertriebener Eigenbedarf (Recht aktuell)
Die Eigentümerin kündigte den Mietern einer 120 m² großen 4-Zimmer-Wohnung wegen Eigenbedarfs – die 21-jährige Tochter der Eigentümerin sollte dort einziehen. Bisher lebte sie noch mit ihrem Bruder und ihrer Mutter zusammen in deren 4-Zi-Wohnung. Die Tochter hatte eine Ausbildung begonnen und wollte deshalb in eine eigene Wohnung ziehen. Ihr Hausstand bestand aus einem Bett,
