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22. März 2021

Übertriebener Eigenbedarf (Recht aktuell)

Die Eigentümerin kündigte den Mietern einer 120 m² großen 4-Zimmer-Wohnung wegen Eigenbedarfs – die 21-jährige Tochter der Eigentümerin sollte dort einziehen. Bisher lebte sie noch mit ihrem Bruder und ihrer Mutter zusammen in deren 4-Zi-Wohnung. Die Tochter hatte eine Ausbildung begonnen und wollte deshalb in eine eigene Wohnung ziehen. Ihr Hausstand bestand aus einem Bett,

„Umfassende Modernisierung“ und MPB (Recht aktuell)

Bei Neuvermietung nach „umfassender Modernisierung“ muss der Vermieter eine bestehende Mietpreisbremse (MPB) nicht beachten, kann die Miete also nach Marktlage frei aushandeln. Der BGH hat sich geäußert, was unter einer solchen umfassenden Mod. im Sinne der MPB zu verstehen ist: Bezüglich der Kosten handelt es sich um einen Bauaufwand, der mindestens ein Drittel des Betrages

Instandhaltungsanteil bei Mod-ME (Recht aktuell)

Auch wenn noch gar keine Instandhaltung notwendig war, der Vermieter diese Bauteile aber modernisiert, sind kalkulatorische Instandsetzungskosten von einer Modernisierungs-Mieterhöhung abzuziehen! Nach bestimmten Modernisierungsmaßnahmen kann ein Vermieter die jährliche Miete nach § 559 BGB um 11% (bis 2018) beziehungsweise 8% (seit 2019) der Mod-Kosten erhöhen. Dabei gehören Kosten, die für Instandhaltungen (Erhaltungsmaßnahmen) erforderlich gewesen wären, nicht

Einzimmerwohnung – Untermiete (Recht aktuell)

Auch eine Einzimmerwohnung kann untervermietet werden Wenn der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnung äußert, hat der Vermieter dem zuzustimmen. (s. § 553 BGB) Deshalb die weitverbreitete Meinung, bei einer Einzimmerwohnung sei eine Untervermietung nicht zulässig.