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Fernwärme-Anschluss ist Modernisierung auch wenn es bereits Gas(etagen)heizung gibt

Naja, vielleicht nicht immer. Aber grundsätzlich gilt die Umstellung einer vorhandenen Heizung auf eine umweltentlastende Heizung (Kraft-Wärme-Kopplung) als Modernisierung. Und die hat der Mieter zu dulden. Und ggf. auch die entsprechende Mod.-Mieterhöhung zu zahlen. Und das u. U. selbst dann, wenn er sich früher auf eigene Kosten eine eigene Gasheizung hat einbauen lassen. Wenn nämlich dieser eigene Einbau schon so lange zurückliegt, dass die Heizung „abgewohnt“ ist, kann er keine unbillige Härte mehr geltend machen, um die Modernisierung abzuwenden.

Als „abgewohnt“ gelten Mietereinbauten im Wert einer (Jahres)Miete nach vier Jahren.

(LG Berlin, Beschluss vom 28.07.2010 – 67 S 180/10)