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Grundsteuer nachträglich als BeKo fordern

Vermieter können die Grundsteuer auch noch Jahre später nachfordern, wenn der Mieter diese BeKo lt. Mietvertrag zu zahlen hat(te). Das gilt in den Fällen, in denen die Gemeinde die Kommunalabgabe (Hebesatz) rückwirkend erhöht. Und das selbst dann, wenn der Mieter längst ausgezogen ist. Zwar können Vermieter gesetzlich Nachforderungen nur innerhalb von 12 Monaten im Rahmen der BeKo-Abrechnung stellen. Diese Frist gilt aber nur dann, wenn sie die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten haben.

(LG Rostock, AZ: 1 S 200/08)