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Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Im Zuge der Föderalismusreform ist es nun den einzelnen Bundesländern auch möglich, die bisher bundeseinheitliche Grunderwerbsteuer von 3,5% zu ändern. Berlin ist Vorreiter: Seit 01.01.2007 beträgt die GESt in Berlin jetzt 4,5%! Bei der Gelegenheit wurde auch gleich noch der Hebesatz der Grundsteuer von 660% auf 810% angehoben.

GVBl. Berlin, 1172 (s. Das Grundeigentum 2/07, S. 68)