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25. Oktober 2006

Vorwegabzug für Betriebskosten

Nach einem BGH-Urteil muss ein Vorwegabzug, also die vorherige Aufteilung der Betriebskosten auf Gewerbemieter und Wohnraummieter nicht erfolgen. Mieter sind Mieter, aus die Maus! Sollte ein Wohnraummieter damit nicht einverstanden sein, muss er schlüssig darlegen bzw. beweisen, dass die gewerbliche Vermietung eine wesentliche Erhöhung der Betriebskosten mit sich bringt. BGH, 25.10.06; VIII ZR 251/05

Quotenklausel nur noch eingeschränkt zulässig

Die sog. Quoten- oder Abgeltungsklausel, also die Festlegung, dass der Mieter bei Rückgabe der Wohnung einen bestimmten Anteil der Kosten der noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen zu tragen hat, ist nur noch eingeschränkt zulässig. Wie schon bei der Schönheitsreparaturklausel darf auch die Quotenklausel nicht von starren Fristen, Prozentsätzen oder Beträgen abhängen, sonder muss auch den tatsächlichen