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7. November 2006

Umlage neu entstehender Betriebskosten

Es ist umstritten, ob durch eine Modernisierung neu entstehende Betriebskosten auch dann einseitig dem Mieter auferlegt werden können, wenn diese nicht im Mietvertrag vereinbart sind. Beispiel: laufende Aufzugskosten (Wartung, Betriebsstrom), nachdem im Zuge einer Modernisierung erstmals ein Aufzug eingebaut wurde. Lt. Berliner Landgericht ist dies unzulässig – Es dürfen weiterhin nur die im Mietvertrag vereinbarten