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20. Februar 2008

Abrechnung von Betriebskosten dem Abgrenzungsprinzip

Bei der Abrechnung von Betriebskosten ist grundsätzlich das sogenannte (Zeit)Abgrenzungsprinzip anzuwenden, Betriebskosten sind also für den entsprechenden Abrechnungszeitraum abzugrenzen. Allerdings kann im Ausnahmefall der Vermieter dann das Abflussprinzip wählen, wenn es sich nicht um Heizkosten handelt und wenn im fraglichen Abrechnungszeitraum kein Mieterwechsel stattgefunden hat. LG Berlin, 30.08.05, 65-S90/05 BGH, 05.07.06, VIII ZR 220/05 Nach