Maklerprovision bei Zwangsversteigerung: AGB-Klausel unwirksam
Wenn ein Makler seinem Auftraggeber eine geeignete Immobilie anbietet, die sich allerdings in der Zwangsversteigerung befindet und der Auftraggeber nimmt die Information des Maklers dankbar an und ersteigert tatsächlich diese Immobilie – dann hat der Makler grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Provision. Schließlich ist ja auch kein Kaufvertrag zu Stande gekommen (s. § 652 BGB);
