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11. März 2009

Kündigung wegen „Eigenbedarf“ – viele Grüße aus Absurdistan

Ein Vermieter darf Mietverträge im laufenden Mietverhältnis über Wohnraum nur bei berechtigtem Interesse mit wichtigem Grund kündigen. Ein solcher liegt z. B. bei Eigenbedarf vor, wenn er also „die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“ (§ 573 BGB). Nach der Umwandlung einer vermieteten Wohnung in eine Eigentumswohnung ist diesem Mieter gegenüber