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10. Januar 2011

Rückerstattung für Schönheitsreparaturen – Verjährung [Recht aktuell]

Wenn ein Mieter zum Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen ausführt, weil er nicht weiß, dass die SR-Klausel in seinem Mietvertrag unwirksam ist, hat er Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Vermieter. Dieser Anspruch verjährt allerdings sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (s. § 548 (2) BGB) (LG Berlin – 67 S 119/10)

Formelle Fehler in der BeKo-Abrechnung [Recht aktuell]

Eine formell falsche BeKo-Abrechnung ist so „wirkungsvoll“, als wenn es überhaupt keine Abrechnung gäbe. So beginnt beispielsweise die Einwendungsfrist des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung erst dann zu laufen, wenn der Vermieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugestellt hat. Ein Vermieter stritt mit seinem Mieter um Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung. Die Abrechnung des Vermieters war wegen formeller