Negativzeugnis beim Verkauf von Eigentumswohnungen nicht nötig
Der beim Verkauf einer Immobilie erforderliche Nachweis des Verzichts einer Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht muss beim Verkauf von mehreren Eigentumswohnungen nicht beigebracht werden. Dies entschied das Oberlandesgericht in Hamm im Dezember 2011. Nachdem ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt worden war, wurde es komplett an einen Interessenten verkauft. Als der Käufer die Umschreibung im Grundbuch beantragte,
