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10. Februar 2012

Negativzeugnis beim Verkauf von Eigentumswohnungen nicht nötig

Der beim Verkauf einer Immobilie erforderliche Nachweis des Verzichts einer Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht muss beim Verkauf von mehreren Eigentumswohnungen nicht beigebracht werden. Dies entschied das Oberlandesgericht in Hamm im Dezember 2011. Nachdem ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt worden war, wurde es komplett an einen Interessenten verkauft. Als der Käufer die Umschreibung im Grundbuch beantragte,

Keine Maklerprovision ohne eindeutige (!vorherige!) Vereinbarung

Ein Immobilienkäufer muss nur dann eine Maklerprovision zahlen, wenn dies eindeutig vereinbart wurde. Ein Hinweis auf einem Exposé ist nicht ausreichend, wenn nicht erkennbar ist, gegen wen der Makler die Provision später geltend machen will. Dies entschied das Amtsgericht München im Oktober 2011. Der Eigentümer einer Immobilie erteilte einem Makler den Auftrag, diese zu verkaufen.