Besser die fristlose als die fristgemäße Kündigung …?
Gerät ein Mieter in Zahlungsverzug, kann ihm bei einer bestimmten Höhe außerordentlich fristlos gekündigt werden. Diese Kündigung wird allerdings unwirksam, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten … seine gesamten Rückstände ausgleicht (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Nun kann der Vermieter netterweise auch „nur“ ordentlich fristgemäß kündigen. Der Clou: In diesem Fall gilt
