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13. Januar 2022

Kosten für’s Baumfällen sind Betriebskosten (Recht aktuell)

Die Kosten für das Fällen eines morschen Baumes sind Betriebskosten und damit im Rahmen der BeKo-Abrechnung auf die Mieter umlegbar. So entschied der BGH. Die Vermieterin, eine Wohnungsgenossenschaft, hatte eine über 40 Jahre alte Birke auf dem Grundstück fällen lassen, weil der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die Kosten von 2.500 Euro legte