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7. April 2022

Tapeten müssen bei Auszug nicht entfernt werden (Recht aktuell)

s. §§ 307, 538 BGB Die in einem Formular-Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Jedenfalls dann, wenn der Mieter ohnehin eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag stehen hat. Danach hätte der Mieter