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Kündigungsausschluss für „normale“ unbefristete Wohnraum-Mietverträge [Recht aktuell]

Es ist auch für unbefristete Wohnraum-Mietverträge zulässig, das Recht zur ordentlichen Kündigung beidseitig für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren auszuschließen. Bei einem formularmäßigen Kündigungsausschluss darf ein Zeitraum von 4 Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – nicht überschritten werden.