Peter Becker Info
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Betriebskostenumlage bei kleinerer Wohnfläche

Es ist wohl bekannt, dass die tatsächliche Wohnungsfläche um bis zu 10 % von der im Vertrag vereinbarten Wohnfläche abweichen darf, ohne dass Mieter oder Vermieter hinsichtlich der Miethöhe daraus irgendwelche Folgen ableiten können. Jetzt stellte sich die Frage, wie bei einer solchen Flächenabweichung die Umlage der Betriebskosten zu berechnen wäre – nach der im

Längere Kündigungsfristen für Wohnraummieter, wenn …

Eigentlich hat die Mietrechtsreform 2001 grundsätzlich die Frist für die ordentliche Kündigung des Mieters auf drei Monate im § 573 c (1) BGB verankert. Eigentlich auch für den Fall, dass im Mietvertrag längere – bis 2001 gültige – Fristen vereinbart waren. Keine Regel ohne Ausnahme: Wurde im Mietvertrag eine Verlängerungsklausel vereinbart, also ein einfacher Zeitmietvertrag

Mieterhöhung wegen größerer Wohnfläche

Bereits 2004 wurde durch den BGH entschieden, dass ein Mangel der Mietwohnung vorliegt, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % geringer ist, als die im Mietvertrag angegebene. Damit hat der Mieter ein Mietminderungsrecht. (BGH, Urteil vom 7. Juli 2004, VIII ZR 192/03) Analog dazu gibt es ein Urteil, nach dem der Vermieter berechtigt sein

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Im Zuge der Föderalismusreform ist es nun den einzelnen Bundesländern auch möglich, die bisher bundeseinheitliche Grunderwerbsteuer von 3,5% zu ändern. Berlin ist Vorreiter: Seit 01.01.2007 beträgt die GESt in Berlin jetzt 4,5%! Bei der Gelegenheit wurde auch gleich noch der Hebesatz der Grundsteuer von 660% auf 810% angehoben. GVBl. Berlin, 1172 (s. Das Grundeigentum 2/07,

Berechtigte (!) Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht des Mieters – Erfolgreiche (!) Zahlungsklage des Vermieters

Wenn während der Mietzeit Mängel an der gemieteten Wohnung auftreten, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung für die Zeit des Mangels und einen Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Vermieter. Kommt der Vermieter seiner Instandsetzungspflicht (Beseitigung des Mangels) nicht nach, kann der Mieter als „Druckmittel“ zusätzlich zur Mietminderung noch ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete ausüben.

Umlage neu entstehender Betriebskosten

Es ist umstritten, ob durch eine Modernisierung neu entstehende Betriebskosten auch dann einseitig dem Mieter auferlegt werden können, wenn diese nicht im Mietvertrag vereinbart sind. Beispiel: laufende Aufzugskosten (Wartung, Betriebsstrom), nachdem im Zuge einer Modernisierung erstmals ein Aufzug eingebaut wurde. Lt. Berliner Landgericht ist dies unzulässig – Es dürfen weiterhin nur die im Mietvertrag vereinbarten

Vorwegabzug für Betriebskosten

Nach einem BGH-Urteil muss ein Vorwegabzug, also die vorherige Aufteilung der Betriebskosten auf Gewerbemieter und Wohnraummieter nicht erfolgen. Mieter sind Mieter, aus die Maus! Sollte ein Wohnraummieter damit nicht einverstanden sein, muss er schlüssig darlegen bzw. beweisen, dass die gewerbliche Vermietung eine wesentliche Erhöhung der Betriebskosten mit sich bringt. BGH, 25.10.06; VIII ZR 251/05

Quotenklausel nur noch eingeschränkt zulässig

Die sog. Quoten- oder Abgeltungsklausel, also die Festlegung, dass der Mieter bei Rückgabe der Wohnung einen bestimmten Anteil der Kosten der noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen zu tragen hat, ist nur noch eingeschränkt zulässig. Wie schon bei der Schönheitsreparaturklausel darf auch die Quotenklausel nicht von starren Fristen, Prozentsätzen oder Beträgen abhängen, sonder muss auch den tatsächlichen

Vom Mieter zu zahlende 3-monatige Nutzungsentschädigung bei fristloser Kündigung des Vermieters

Kündigt ein Vermieter (berechtigt) fristlos das Mietverhältnis, so hat der Mieter – auch wenn die Wohnung umgehend geräumt wird – für die Zeit bis zum fristgemäßen Mietvertragsende (also drei Monate) den Mietausfallschaden des Vermieters zu tragen, also quasi die Miete weiter zu zahlen bis zu dem Monatsende, in dem das Mietverhältnis frühestens hätte fristgemäß beendet

Bruttowarmmiete

Nach einer Entscheidung des BGH vom 19.07.06 ist eine Bruttowarmmiete – auch bei bestehenden Mietverträgen – nicht (mehr) zulässig, weil sie § 2 HeizKV widerspricht. BGH, 19.07.06, VIII ZR 212/05