Peter Becker Info
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Wohnungsverwalter können keinen Mahnbescheid gegen Mieter beantragen, WEG-Verwalter gegen säumige Hausgeldschuldner schon

Das Rechtdienstleistungsgesetz (RDG) ist seit 1. Juli 2008 in Kraft und enthält auch für den Haus- und WEG-Verwalter Sonderregelungen (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 RDG) Das RDG löste das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab. Eckpunkte der Neuregelung sind eine deutliche Eingrenzung des Begriffes der Rechtsdienstleistung. Andererseits sah der Gesetzgeber von einer völligen Freigabe des Rechtsberatungsmarktes ab. Im

Maklerprovision bei Zwangsversteigerung: AGB-Klausel unwirksam

Wenn ein Makler seinem Auftraggeber eine geeignete Immobilie anbietet, die sich allerdings in der Zwangsversteigerung befindet und der Auftraggeber nimmt die Information des Maklers dankbar an und ersteigert tatsächlich diese Immobilie – dann hat der Makler grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Provision. Schließlich ist ja auch kein Kaufvertrag zu Stande gekommen (s. § 652 BGB);

Mietzuschlag bei ungültiger Schönheitsreparatur-Klausel ist unzulässig

Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält. Nach § 558 BGB kann der Vermieter lediglich die Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen; einen darüber hinausgehenden Zuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Auch

Abrechnung von Betriebskosten dem Abgrenzungsprinzip

Bei der Abrechnung von Betriebskosten ist grundsätzlich das sogenannte (Zeit)Abgrenzungsprinzip anzuwenden, Betriebskosten sind also für den entsprechenden Abrechnungszeitraum abzugrenzen. Allerdings kann im Ausnahmefall der Vermieter dann das Abflussprinzip wählen, wenn es sich nicht um Heizkosten handelt und wenn im fraglichen Abrechnungszeitraum kein Mieterwechsel stattgefunden hat. LG Berlin, 30.08.05, 65-S90/05 BGH, 05.07.06, VIII ZR 220/05 Nach

Sperrmüllabfuhr = umlagefähige Betriebskosten

Kosten für die Abfuhr von Sperrmüll gehören zu den Kosten der Müllabfuhr und sind damit per Definition (BetrKVO) umlagefähige BeKo. Sie müssen also nicht unter „sonstige Kosten“ vereinbart werden. Spätestens mit der zweiten notwendigen Sperrmüllabfuhr durch den Vermieter ist der Sachverhalt „laufend auftretend“ gegeben, auch wenn es sich nicht um einen jährlich gleichbleibenden Turnus handelt.

Betriebskostenumlage bei kleinerer Wohnfläche

Es ist wohl bekannt, dass die tatsächliche Wohnungsfläche um bis zu 10 % von der im Vertrag vereinbarten Wohnfläche abweichen darf, ohne dass Mieter oder Vermieter hinsichtlich der Miethöhe daraus irgendwelche Folgen ableiten können. Jetzt stellte sich die Frage, wie bei einer solchen Flächenabweichung die Umlage der Betriebskosten zu berechnen wäre – nach der im

Längere Kündigungsfristen für Wohnraummieter, wenn …

Eigentlich hat die Mietrechtsreform 2001 grundsätzlich die Frist für die ordentliche Kündigung des Mieters auf drei Monate im § 573 c (1) BGB verankert. Eigentlich auch für den Fall, dass im Mietvertrag längere – bis 2001 gültige – Fristen vereinbart waren. Keine Regel ohne Ausnahme: Wurde im Mietvertrag eine Verlängerungsklausel vereinbart, also ein einfacher Zeitmietvertrag

Mieterhöhung wegen größerer Wohnfläche

Bereits 2004 wurde durch den BGH entschieden, dass ein Mangel der Mietwohnung vorliegt, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % geringer ist, als die im Mietvertrag angegebene. Damit hat der Mieter ein Mietminderungsrecht. (BGH, Urteil vom 7. Juli 2004, VIII ZR 192/03) Analog dazu gibt es ein Urteil, nach dem der Vermieter berechtigt sein

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Im Zuge der Föderalismusreform ist es nun den einzelnen Bundesländern auch möglich, die bisher bundeseinheitliche Grunderwerbsteuer von 3,5% zu ändern. Berlin ist Vorreiter: Seit 01.01.2007 beträgt die GESt in Berlin jetzt 4,5%! Bei der Gelegenheit wurde auch gleich noch der Hebesatz der Grundsteuer von 660% auf 810% angehoben. GVBl. Berlin, 1172 (s. Das Grundeigentum 2/07,

Berechtigte (!) Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht des Mieters – Erfolgreiche (!) Zahlungsklage des Vermieters

Wenn während der Mietzeit Mängel an der gemieteten Wohnung auftreten, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung für die Zeit des Mangels und einen Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Vermieter. Kommt der Vermieter seiner Instandsetzungspflicht (Beseitigung des Mangels) nicht nach, kann der Mieter als „Druckmittel“ zusätzlich zur Mietminderung noch ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete ausüben.