Peter Becker Info
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Eigenbedarfskündigung bei mehreren Eigentümern [Recht aktuell]

Wenn mehrere Eigentümer einer Wohnung eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG)- oder Kapitalgesellschaft (z. B. UG, GmbH) bilden und will einer der Gesellschafter in die Wohnung einziehen, rechtfertigt dies keine Eigenbedarfskündigung. Eine Gesellschaft kann keinen Eigenbedarf haben, entschied der BGH. Sollte es sich aber um eine GbR handeln, wäre eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines der

Rückerstattung für Schönheitsreparaturen – Verjährung [Recht aktuell]

Wenn ein Mieter zum Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen ausführt, weil er nicht weiß, dass die SR-Klausel in seinem Mietvertrag unwirksam ist, hat er Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Vermieter. Dieser Anspruch verjährt allerdings sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (s. § 548 (2) BGB) (LG Berlin – 67 S 119/10)

Formelle Fehler in der BeKo-Abrechnung [Recht aktuell]

Eine formell falsche BeKo-Abrechnung ist so „wirkungsvoll“, als wenn es überhaupt keine Abrechnung gäbe. So beginnt beispielsweise die Einwendungsfrist des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung erst dann zu laufen, wenn der Vermieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugestellt hat. Ein Vermieter stritt mit seinem Mieter um Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung. Die Abrechnung des Vermieters war wegen formeller

Kündigungsausschluss für „normale“ unbefristete Wohnraum-Mietverträge [Recht aktuell]

Es ist auch für unbefristete Wohnraum-Mietverträge zulässig, das Recht zur ordentlichen Kündigung beidseitig für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren auszuschließen. Bei einem formularmäßigen Kündigungsausschluss darf ein Zeitraum von 4 Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – nicht überschritten werden.

Barzahlung der Mietkaution keine Pflicht

Fordert ein Vermieter einen Mieter auf, die Kaution in Höhe von drei Monatsmieten bar zu zahlen, so braucht der Mieter dem nicht zu folgen. Er kann stattdessen fordern, dass der Vermieter ihm ein „insolvenzfestes” Konto nennt, auf dem er die Kaution „getrennt von seinem Vermögen” anlegen wird. Kündigt  der Vermieter den Mietvertrag, weil er kein

Fernwärme-Anschluss ist Modernisierung auch wenn es bereits Gas(etagen)heizung gibt

Naja, vielleicht nicht immer. Aber grundsätzlich gilt die Umstellung einer vorhandenen Heizung auf eine umweltentlastende Heizung (Kraft-Wärme-Kopplung) als Modernisierung. Und die hat der Mieter zu dulden. Und ggf. auch die entsprechende Mod.-Mieterhöhung zu zahlen. Und das u. U. selbst dann, wenn er sich früher auf eigene Kosten eine eigene Gasheizung hat einbauen lassen. Wenn nämlich

BeKo-Abrechnung muss nicht an alle Mieter adressiert sein

Der BGH hat entschieden, dass eine BeKo-Abrechnung auch dann gültig ist, wenn sie nur an einen der im Mietvertrag genannten Mieter gerichtet ist, z. B. nur an einen der beiden Ehepartner. Begründung: Die Mieter haften gesamtschuldnerisch für eine Nachzahlung, so dass der Vermieter „nach seinem Belieben jeden Schuldner ganz oder teilweise in Anspruch“ nehmen kann.

10-Prozent-Grenze gilt auch bei Mieterhöhung

Unterschreitet die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag vereinbarte Fläche, ist bei einer Mieterhöhung dennoch die vertraglich vereinbarte Fläche zugrunde zu legen, wenn die Abweichung weniger als 10 Prozent beträgt. (BGH, Urteil v. 8.7.2009, VIII ZR 205/08) Wenn also eine Mieterhöhung nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichmiete angekündigt wird, darf sich der Vermieter zu

Kündigung wegen „Eigenbedarf“ – viele Grüße aus Absurdistan

Ein Vermieter darf Mietverträge im laufenden Mietverhältnis über Wohnraum nur bei berechtigtem Interesse mit wichtigem Grund kündigen. Ein solcher liegt z. B. bei Eigenbedarf vor, wenn er also „die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“ (§ 573 BGB). Nach der Umwandlung einer vermieteten Wohnung in eine Eigentumswohnung ist diesem Mieter gegenüber

Grundsteuer nachträglich als BeKo fordern

Vermieter können die Grundsteuer auch noch Jahre später nachfordern, wenn der Mieter diese BeKo lt. Mietvertrag zu zahlen hat(te). Das gilt in den Fällen, in denen die Gemeinde die Kommunalabgabe (Hebesatz) rückwirkend erhöht. Und das selbst dann, wenn der Mieter längst ausgezogen ist. Zwar können Vermieter gesetzlich Nachforderungen nur innerhalb von 12 Monaten im Rahmen